08.02.2024

Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Otting bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung (251,3 KB)

13.10.2023

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung 

Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1fcbb9 

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

13.10.2023

Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Otting hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung (553,1 KB)

27.10.2022

Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, erneute 3. Markterkundung mit korrigierten Adressen

Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da für diese gelisteten Adressen in den vorigen Markterkundungen falsche Geschwindigkeitsangaben eingetragen waren. Diese Geschwindigkeitsangaben wurden korrigiert.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 01.12.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung Markterkundung (50,6 KB)

Karte Markterkundung (426,9 KB)

Otting Markterkundung (45,0 KB)

05.09.2022

Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, zusätzliche 3. Markterkundung

Die Kommune führt eine zusätzliche Markterkundung durch, da Adressen wegen eines Neubaugebietes in den ersten beiden Markterkundungen nicht beinhaltet waren. 

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 09.10.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung zur 3. Markterkundung (PDF) (50,6 KB)

Karte der zu prüfenden Adressen (PDF) (347,1 KB)

10.02.2022

Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, zusätzliche Markterkundung

Die Kommune Otting wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 16.03.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF) 

Adressenliste der nochmals zu prüfenden Adressen (xlsx)

Karte der nochmals zu prüfenden Adressen (PDF)

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR - Breitband Förderverfahren 

Die Kommune Otting beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

21.10.2021

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Kommune Otting veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 29.11.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Otting Markterkundung Bekanntmachung (50,6 KB)

21.10.2021

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Otting für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF) (492,9 KB)

Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF) (88,6 KB)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF) (107,8 KB)

Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:

f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten 

Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten. 

  • Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen. 
  • Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
  • „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung 
  • bereitgestellt.“ 
  • Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.